AGB

1. Angebote

Unsere Angebote sind für uns nur bei unverzüglicher Annahme bindend. Im Übrigen gelten Bestellungen einschl. mündlicher Nebenabreden von uns erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Umfang der Lieferung

Alle Leistungsangaben und Abbildungen etc. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise

Die in Angebot, Auftragsbestätigung und Liefervertrag festgelegten Preise gelten unter der Voraussetzung, daß bis zur Lieferung eine Änderung der Listenpreise des Lieferers nicht eintritt. Treten solche Preisänderungen ein, so ist der Lieferer berechtigt, an Stelle der ursprünglich festgelegten Preise die am Liefertag gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Die Preisbildung erfolgt in Euro (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) ab Lager Kühlanlagen Donhauser, Gewerbepark 3b, 92278 Illschwang. Montagekosten sind im Preis nicht enthalten – es sei denn, die Übernahme der Montagekosten ist in unseren Preisen und Angeboten ausdrücklich vermerkt.

4. Zahlungen

a) Bei Aufträgen ab Euro 2.500.- ist jeweils 1/3 der Auftragssumme, bei Auftragserteilung, Versand oder Lieferbereitschaft und Montagebeginn fällig.

b) Bei Aufträgen unter Euro 2.500.- ist die Gesamtsumme zahlungsgerecht zu leisten.

c) Reparatur und Montagedienstrechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug rein netto zahlbar.

d) Ein Skontoabzug kann nur bei fristgemäßer Zahlung in Abzug gebracht werden. Skonto entfällt automatisch bei Sonderangeboten, Sonderpreisen und Handwerksrechnungen.

e) Für Zahlungsverzug werden ab den ersten Tag Zinssätze verrechnet, die die Banken am Sitz des Lieferanten für kurzfristige Bankkredite ansetzen. Es bedarf dazu keiner vorherigen Mahnung oder Inverzugsetzung durch die Firma Kühlanlagen Donhauser.

f) Ein Zurückhaltungsrecht an Zahlungen – gleich aus welchen Gründen – ist grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Abzüge und Aufrechnungen. Sind bis Montagebeginn die laufenden Zahlungen nicht fristgerecht eingegangen, so behalten wir uns bis zur Erledigung der Zahlungsverpflichtung ein Aussetzen der Montage vor.

5. Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung, auch dann nicht, wenn Frankolieferung vereinbart wurde. Eine Transportversicherung kann gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden. Die durch Express-, Nacht-, Eilboten usw. entstehenden Kosten trägt stets der Besteller.

6. Lieferzeit

Die Lieferzeiten beginnen nach Klarstellung aller Einzelheiten und Unterlagen. Sie sind stets unverbindlich, so daß Inverzugsetzung, Schadenersatz oder Ansprüche für verspätete Lieferungen entfallen. Teillieferungen, soweit sie Einheiten darstellen, sind zulässig und bedingungsgemäß zu zahlen.

7. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir, sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlaßt hat, unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt: Für elektrische Geräte, Motoren oder Schaltgeräte übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten, ansonsten gelten die Garantieangaben der Zulieferanten. Für Funktion und Betrieb gewähren wir ein weiteres halbes Jahr. Die Einbaukosten der Ersatzteile trägt stets der Besteller. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Beschädigungen durch Nachlässigkeit, unkundige Behandlung oder übermäßige Beanspruchung sowie natürliche Abnutzung sind von der Haftung ausgeschlossen.

8. Feststellung der Mängel

Die Feststellung etwaiger Mängel ist uns unverzüglich mitzuteilen. Solange die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers nicht erfüllt werden, sind wir zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet. Für Schäden die durch Störungen der Anlage auftreten, hat der Betreiber Maßnahmen zu treffen, um des Verderbs vorzubeugen oder zu versichern. Etwaige Ausfallkosten oder Schadenersatz der Ware sind nicht in unserer Haftung. Die Auslegung und Berechnung kältetechn. Anlagenwerte kann nur genau erfolgen, wenn definitive Angaben zu Grunde liegen. Sind diese nicht angegeben, so werden Erfahrungswerte angenommen. Eine Haftung unsererseits für die richtige Auslegung der Kühlanlagenleistung – Belastung – Betrieb – entfällt.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zum Eingang aller Zahlungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Lieferers. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, sie auf eigene Kosten gegen Wasser, Feuer, Vandalismus und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller hat den Lieferer unverzüglich bei der Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter schriftlich zu benachrichtigen.

10. Bauseitige Arbeiten

Vorbereitete und abschließende elektrische Zuleitungen, Wasserzu- und Ableitungen, Mauerdurchbrüche, Maschinensockel, Fundamente usw. sind in keinem Montagepreis enthalten. Diese Arbeiten können aber – wenn not-wendig und möglich – von uns gegen Sonderabrechung durchgeführt werden. Für die Bewachung der Baustelle ist seitens des Bauherrn Sorge zu tragen.

11. Lieferungen ins Ausland

Sie erfolgen, entgegen den zuvor genannten Zahlungsbedingungen, gegen netto Kasse ohne Abzug, gegen Dokumente oder gegen Bankkreditiv.

12. Vorverhandlungen und Kostenvoranschlag

a) Dem Kunden bei Planungen, Vorverhandlungen übergebenen Zeichnungen, Prospekte, Muster und dgl. bleiben unser Eigentum. Das Urheberrecht an diesen steht uns zu. Mit ihrer kostenlosen Entgegennahme verpflichtet sich der Interessent, diese Unbefugten nicht zugänglich zu machen und uns im Falle der Zuwiderhandlung entstehenden Schaden zu ersetzen.

b) Durch Zahlung von 10% der Kostenvoranschlagssumme, erhält der Kunde Handlungsfreiheit.

c) Für Planungsarbeiten und Textgestaltung werden 15% der Nettoangebotssumme in Rechnung gestellt.

d) Dieser Betrag aus 12a) und 12c) ist vor Aushändigung der Unterlagen netto zu leisten. Bei Auftragsbestätigung wird dieser Betrag der Auftragssumme gutgeschrieben.

13. Erfüllungssort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten oder Streitigkeiten aus unserem Rechtsverhältnis zu den Bestellern ist 92224 Amberg / Opf. Vorstehende Bedingungen behalten ihre Gültigkeit auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte. Für die Auslegung ist ausschließlich Deutsches Recht maßgebend.